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Hilfen

Wir können dich unterstützen, auch finanziell!

Gründe dafür, dass du vorübergehend finanzielle Unterstützung über die Jugendberufsagentur benötigst, können vielfältig sein.

Hilfen vor Beginn einer Ausbildung

Sprich mit deinem persönlichen Ansprechpartner vor Ort, welche Kosten übernommen werden können.

Möglich ist: 

  • Die Übernahme von Bewerbungskosten.
  • Die Erstattung von Reisekosten zum Vorstellungsgespräch.
  • Über weitere unterstützende Leistungen berät und informiert dich dein Berufsberater bei der Agentur für Arbeit oder dein persönlicher Ansprechpartner beim Jobcenter Ostholstein.

Immer vorab beantragen!

Neben den finanziellen Hilfen bietet die Jugendberufsagentur natürlich auch eine persönliche Beratung mit verschiedenen Maßnahmen (zur Erlangung des Hauptschulabschlusses oder einer Berufsausbildung) an.

Hilfen während einer betriebliche Ausbildung

Wenn während deiner Ausbildung deine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht, um die Miete usw. zu bezahlen? Dann kannst du  Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Fragen und Antworten zu BAB

Hier BAB-Rechner kannst du schauen, ob und wie hoch deine mögliche Berufsausbildungsbeihilfe sein könnte.

Hilfen während einer schulischen Ausbildung

Absolvierst du eine schulische Ausbildung, dann kannst du Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Informationen erhältst du beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Ostholstein.


Hilfen während des Studiums

Wenn du aktuell studierst und deine finanziellen Mittel nicht ausreichen, solltest du prüfen lassen, ob du einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hast.

Auf der Homepage des Kreises Ostholstein erhältst du dazu weitere Informationen.

Möglicherweise hast du auch Zeit, um neben dem Studium zu jobben?

Aktuelle Stellenagebote findest du in der Jobbörse.

Zudem ist es möglich, dass du zusätzlich Anspruch auf Bürgergeld hast. Einen möglichen Anspruch auf Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) kannst du hier grob ermitteln.

Weitere Hilfen